Prüfungen der maschinentechnischen Einrichtungen durch ermächtigte Sachverständige

Arbeitsmittel und maschinentechnische Einrichtungen sind mindestens alle 4 Jahre durch ein vom Unternehmer beauftragten ermächtigten Sachverständigen zu prüfen. In Abhängigkeit von den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Gegebenheiten, sowie bei außergewöhnlichen Ereignissen können zusätzliche Prüfungen oder Wartungen erforderlich sein.

In der Unfallverhütungsvorschrift BGV-C1 "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellungen" ist folgendes vorgeschrieben:

1. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen mindestens alle 4 Jahre durch Sachverständige im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.

Als Sachverständige für die Prüfung von sicherheitstechnischen und maschinentechnischen Einrichtungen gelten die vom Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ermächtigen Sachverständigen.

Bühnenbau Schnakenberg GmbH & Co. KG, als Hersteller von sicherheitstechnischen und maschinentechnischen Einrichtungen für die Veranstaltungstechnik ist ein kompetenter Anbieter und Partner für Wartungen, Sachkundigenprüfungen und Sachverständigenprüfungen. Wir empfehlen Ihnen die Prüfungen im Rahmen einer Wartung durchzuführen, damit erforderliche Reparaturen und Einstellarbeiten sofort kostengünstig durchgeführt werden können.

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